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23. Oktober 2011 - "Sprechen Sie mich an! Ihre Anregungen sind mir wichtig!"
In St. Ingbert ist heute Oberbürgermeisterwahl. In einem vor kurzem zugegangenen Werbebrief des jetzigen Amtsinhabers der CDU, Georg Jung, der die Wahl mit dem bewegenden Slogan "Jung bewegt" bestritt, fand sich u.a. folgende Behauptung: "Ich möchte etwas bewegen in unserer Stadt, mich mit voller Kraft für unsere St. Ingberterinnen und St. Ingberter einsetzen. Sprechen Sie mich an! Ihre Anregungen sind mir wichtig!" Besagter Aufforderung, aktiv zu werden, waren wir bereits einige Tage zuvor nachgekommen. Siehe dazu unser Schreiben an Herrn Jung vom 10. Oktober 2011. Auf eine Antwort auf unsere Anfrage bezüglich eines Antiwillkürkonzeptes für die Verwaltung warten wir bis heute.PS: Für eine Beteiligung an der Oberbürgermeisterwahl sehen wir keine Veranlassung!
20. Oktober 2011 - Falsches Bewusstsein oder Von dem Beharrungsvermögen staatsideologischer Glaubenssätze
In Zusammenhang mit der Frage der Ernennung Peter Müllers zum neuen Bundesverfassungsrichter schien es zeitweise so, als ob ein Reflektionsprozess darüber möglich sei, nach welchen Kriterien hochrangige Positionen innerhalb des Staats vergeben werden. Hierbei laut gewordene kritische Stimmen sind in der Zwischenzeit allerdings wieder verstummt. Wunder darf man in und von der Politik eben niemals erwarten. Auch was deren Objektivität anbelangt, sind erfahrungsgemäß Zweifel mehr als angebracht.
Dass seitens der Medien in Bezug auf das nämliche Thema ebenfalls nicht viel zu erwarten war, war für uns von Anfang an klar. In der Regel, so die tägliche Erfahrung mit politischer Berichterstattung, verbleibt diese an der Oberfläche. Insoweit Kritik überhaupt geäußert wird, fällt diese üblicherweise moderat aus. Dem hier offenkundig praktizierten "homöopathischen" Prinzip gemäß, Kritik allenfalls in wohlerwogenen (und letztlich unschädlichen) Dosen unters Volk zu bringen, fallen bestimmte Phänomene unter das Verdikt des Tabus.
Fakt insofern ist, dass grundlegende Probleme des politischen Systems, so etwa: parteioligarchische Selbstherrlichkeit hinsichtlich der Vergabe von Ämtern und Würden, entweder gar nicht oder allenfalls am Rande diskutiert werden. In Bezug auf das letztere, den harm- und folgenlosen Palaver, wie er zumeist in politischen Magazinen inszeniert wird, darf man mit Fug und Recht vermuten, dass ein Zweck hierbei auch die Wahrung des Scheins "unabhängiger" und "kritischer" Berichterstattung ist. Gleichfalls zum Fundus jener Tabuthemen, um die das Gros der Journalisten (bzw. derjenigen, welche sich dafür ausgeben) regelmäßig einen weiten Bogen macht, zählt erfahrungsgemäß auch der (Real-)Zustand der deutschen Justiz. Einfacher und vor allem ungefährlicher, als über Rechtsbeugung und höchst reale Fälle von Justizwillkür zu berichten (über die man im Internet einiges nachlesen kann), ist natürlich, in den allgemeinen Chor des Besten aller möglichen Rechtsstaaten einzustimmen, zumindest jedoch Stillschweigen zu bewahren. Selbstzensur in Form der berühmten "Schere im Kopf" ist hier anscheinend die Regel.
Insofern hat es uns keineswegs überrascht, dass im Hinblick auf unsere Aufklärungsarbeit in Sachen Peter Müller, so auch den Hinweis auf den Internetbeitrag bei Duckhome (s. News vom 12. Juli 2011), keine Reaktion seitens der hier kontaktierten Printmedien sowie seitens Rundfunk und Fernsehen erfolgt ist. Eine durchaus vertraute Erfahrung! So hat es im Verlauf von 27 Jahren, trotz zahlloser Initiativen unsererseits, kein Organ der selbsternannten "Vierten Gewalt" (außer: Biss und Saarspiegel) gewagt, den auf unserer Seite geschilderten Behörden- und Justizskandal jemals auch nur im Ansatz aufzugreifen bzw. in der Sache zu berichten. Fürwahr eine Art der "Kontrolle", vor der die Mächtigen erzittern... Mag das von ihnen verbreitete heroische Selbstbild sich auch auf die Zeit sowie das Wirken Siebenpfeiffers berufen, die heutige Funktion der Medien jedenfalls ist eine andere...
Auch von Seiten derjenigen ausgewählten "Volksvertreter", an die wir uns in Zusammenhang mit unserer "Peter Müller - Aufklärungsaktion" gewandt hatten, war nur wenig Rückmeldung zu erhalten. Auf die Nennung von Namen verzichten wir an dieser Stelle bewusst (Es schweigt des Dichters Höflichkeit). Lediglich aus dem Büro eines Bundestagsabgeordneten erhielten wir von einem "Mitarbeiter 04", Herrn XY, "stud. Mitarbeiter", eine sehr allgemein gehaltene und deshalb nur bedingt sachdienliche Antwort, die - offenbar in Reaktion auf den Hinweis auf unseren Fall von Behörden- und Justizwillkür - auf die folgende Phrase nicht verzichtete: "Es ist grundsätzlich Aufgabe der Gerichte, Rechtsfrieden in strittigen Rechtsfragen herzustellen." Unsere Reaktion hierauf in Gestalt einer weiteren Mail möchten wir nachfolgend dem Leser nicht vorenthalten:
"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Mail vom 19.09.2011, die wohl i.A. ergangen ist. Als behörden-, justiz- und politikgeschädigte Personen, die im Laufe von zwischenzeitlich 27 Jahren regelmäßig die Erfahrung ignoranter Verhaltensweisen seitens Vertretern des Staatsapparats gemacht haben und immer noch machen, freut es uns durchaus, überhaupt eine Antwort erhalten zu haben...
Auch Ihren Ausführungen betreffend einer Neuregelung des Wahlverfahrens für Richter des Bundesverfassungsgerichts vermögen wir weitgehend zu folgen, wenn auch wahrscheinlich aus anderen Gründen. Warum sich Kritik an dem Vorgang der "Richterwerdung" bloß auf das Bundesverfassungsgericht beschränken soll, ist für uns, ebenso wie für andere Justizgeschädigte objektiv allerdings nicht nachvollziehbar.
Angesichts des absolut desolaten Zustands der deutschen Justiz wären hier radikale Veränderungen dringend vonnöten. Als eines der wesentlichen Ziele hierbei zu nennen ist die Zurückdrängung des Einflusses der Exekutive auf die Judikative, so etwa in Bezug auf die Richterernennung. Gleichfalls an dieser Stelle zu nennen ist die Installation einer Dienstaufsicht, die diesen Namen auch verdient.
Gegenwärtige Praxis ist, dass in Deutschland jedwede Art von Rechtsbeugung mit ein paar dümmlichen Sätzen betreffend die sogenannte "richterliche Unabhängigkeit" legitimiert wird. Krassestes Fehlverhalten, übelste Formen von Amts- und Rechtsmissbrauch: alles sollen die Opfer bzw. die Geschädigten hinnehmen bzw. schlucken, damit nur ja kein Kratzer im Lack des hier dominanten staatsideologischen (oder besser vielleicht: staatstheologischen) Glaubenssystems entsteht.
Betrachtet man die Dreistigkeit, mit der in unserem Fall beispielsweise alle darin involvierten Richter vorsätzlich das Recht gebeugt haben (durch bewusste Unterdrückung öffentlicher Urkunden, bewusste Missachtung geltender Gesetze, Rechtsprechungsverweigerung u.a. mehr), so wird klar, welche Allmachtsfantasien hier ausgelebt wurden, bei gleichzeitigem Wissen, niemals und nirgendwo auch nur für irgendetwas belangt zu werden. "Nun Sonne stehe still, weil ich der Richter es so will", dies ist offensichtlich Basis des Selbstkonzepts nicht weniger Richter.
Intellektuell ist dies alles um so schwerer "verdaulich" (um nicht zu sagen: widerwärtiger) eingedenk dessen, dass auf der anderen Seite (in Ergänzung hierzu?) durch eine geradezu auf Hochtouren laufende "Überzeugungsmaschinerie" dem Publikum beständig paradiesische Zustände (Rechtsstaatlichkeit, verfassungsmäßige Ordnung etc.) weisgemacht werden. Ein Phänomen, an dem, um der Absicherung ihrer Herrschaft willen, ganz maßgeblich auch Berufspolitiker beteiligt sind.
Insofern, sehr geehrter Herr ..., muss konstatiert werden, dass auch Ihre Mail nicht frei von staatsideologischer Phraseologie ist. "Es ist grundsätzlich Aufgabe der Gerichte, Rechtsfrieden in strittigen Rechtsfragen herzustellen." Haben Sie, als Sie dies schrieben, bedacht, wie solches auf Opfer vorsätzlicher Rechtsbeugung wirken muss? Dem Kern nach ist dieses nichts anderes als eine unqualifizierte Apologie jedweder von Richtern verübten Straftat. "Rechtsfrieden" setzt auch und vor allem eine zumindest halbwegs objektive Vorgehens- und Verhaltensweise seitens der hier maßgeblichen Personen, will heißen: seitens der Richter, voraus. In unserem, unter www.rechtsverweigerung.de geschilderten Fall ist dieses nachweislich auch nicht im Ansatz nur zu erkennen. "Rechtsfrieden", rein um der Fortschreibung eines Unrechtszustands sowie um des Schutzes von beamteten Straftätern willen, kann es nicht geben.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela und Arndt Schmelzer
PS: Vorliegende Mail gerne auch zur Kenntnisnahme an Herrn ..., sofern dieser im Rahmen seiner vielfältigen und sicherlich wichtigen Verpflichtungen Zeit für eine Lektüre derselben findet."Auf diese Mail hin haben wir gestern von "Mitarbeiter 04" eine Reaktion erhalten, in der - neben der, jedem Behörden- und Justizgeschädigten bekannten Argumentation, für bestimmte Dinge nicht zuständig zu sein - sich die zwar bemerkenswerte, jedoch realitätsblinde Aussage findet: "Selbstverständlich kann eine vorsätzliche Rechtsbeugung nicht geduldet werden. Diese ist gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) ein Verbrechen und strafbar. Insofern kann Anzeige erstattet werden." Gewiss, eine Anzeige, das weiß jeder Geschädigte, kann erstattet werden... Wie diese in der Folge dann "behandelt", will heißen: abgewürgt, wird, ist allerdings selbst wiederum Teil jenes Problems, welches hier offenkundig nicht wahrgenommen wird bzw. nicht wahrgenommen werden darf. Wie beispielsweise die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mit berechtigten Strafanzeigen/-anträgen unsererseits umgegangen ist, mit welch stereotypen bzw. verqueren "Argumentationen" sie Straftäter geschützt und sich dabei selbst strafbar gemacht hat, ist dem Kapitel "Zur Rolle der Staatsanwaltschaft" der vorliegenden Internetseite zu entnehmen.
12. Juli 2011 - Neues in Sachen Peter Müller
Unter http://duckhome.de/tb/archives/9337-Peter-Mueller-Verfassungs-oder-Verfarcungsrichter.html erschien gestern folgender Beitrag:
"Peter Müller – Verfassungs- oder Verfarcungsrichter?
Seit einigen Monaten schon geistert durch die Medien die Kunde, Peter Müller werde im Herbst 2011 als Nachfolger für den ausscheidenden Verfassungsrichter Udo Di Fabio nach Karlsruhe wechseln. Sollte sich dieses bewahrheiten, und dafür sprechen ja Indizien wie die Aufhübschung der eigenen Biografie durch zeitweise Übernahme auch des Amts des saarländischen Justizministers (zumindest dem Namen nach), fernerhin: seine klar erkennbare Absetzbewegung vom sinkenden saarländischen Landes- sowie Parteischiff, außerdem: Herrn Di Fabios und Herrn Müllers gemeinsamer Auftritt beim 250jährigen Jubiläum der hiesigen Lokalpostille „Saarbrücker Zeitung“, so wäre ein solcher Schritt in der Tat einer der Höhepunkte innerhalb des seit langem schon bestehenden hegemonialen Anspruches hiesiger Parteien, hochrangige Positionen innerhalb des Staats durch „geeignete“ Personen zu besetzen, will heißen: durch Träger des eigenen Machtanspruchs. Namentlich was den hier konkreten Fall, Peter Müller, anbelangt, kann dieses, von der Frage fachlicher Kompetenz (oder deren Fehlen) abgesehen, nur als Skandal bezeichnet werden. Dass die CDU, wie verschiedentlich vorgebracht, angesichts ihrer früheren Opposition gegenüber einer Verfassungsrichterschaft Herta Däubler-Gmelins nun nicht selbst einen „Spitzenpolitiker“ ins Rennen schicken könne, erscheint als Argument dabei allerdings irreführend und mehr dem Aspekt der Wahrung des staatsideologischen Scheins sowie jenem äußerst spezifischen Bild geschuldet, welches die Öffentlichkeit sich nach dem Willen der Herrschenden vom Bundesverfassungsgericht sowie von dessen Beziehung sowohl zur Exekutive als auch zur Legislative zu machen habe. Nicht hiervon ist an dieser Stelle die Rede. Kungelei und Kungelbruderschaften im Hinblick auf die Besetzung mehr oder minder hochrangiger Stellen gibt es manche... Nicht jede führt allerdings sogleich ins Amt eines Verfassungsrichters. Gleichfalls nicht diskutiert werden sollen die realen Chancen Normalsterblicher, in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde auch tatsächlich Erfolg zu haben, was für eine objektive Einschätzung dieses Gerichts zwar durchaus relevant wäre, im vorliegenden Fall, im Hinblick auf Besetzungskriterien, jedoch keine Rolle spielt. Wovon an dieser Stelle die Rede ist, ist im Falle Peter Müllers die Frage individueller Eignung im Sinne persönlicher Integrität und Verfassungstreue. Üblicherweise, zumal in jenen Kreisen, welche sich selbst als „bürgerlich“ oder aber als „die Mitte“ empfinden, werden derartige Fragen zwar nur wenig geschätzt. In der Regel, so die stereotype und zumal in Deutschland beliebte Phrase, verbiete die „Würde des Amtes“ solches. Eine bekannte Attitüde. Wie bereits Stendhal bemerkte, gehen die Deutschen ja gerne vor Orden und Titeln in die Knie... Bemerkenswerterweise ist es so, dass solch devote Zurückhaltung auch für entsprechende Aspiranten gilt. Die bloße Kandidatur auf ein Amt (oder aber das Gerücht einer solchen) genügt hier in der Regel, um durchaus berechtigte Fragen nach persönlicher Eignung sowie möglichen Defiziten sogleich als ehrenrührig oder gar als ungehörig erscheinen zu lassen. Aus einer anderen, und zwar staatsbürgerlich keineswegs weniger wertigen Position heraus ließe sich solches auch als Immunisierung gegenüber berechtigten demokratischen Interessen beschreiben bzw. als Ausdruck einer gleichsam autoritären Gesinnung, die – wie oben bereits erwähnt – dem hegemonialen Anspruch bestimmter Interessengruppen dient bzw. diesem zumindest entgegenkommt. Inhaber eines mehr oder minder hohen Amtes innerhalb des Staats, ebenso wie Kandidaten hierfür, werden hiernach – weil, und zwar: ausschließlich weil sie solches sind – a priori jedweder Kritik oder jedem Einwand entrückt. Ein in der Tat zentraler sowie quasi religiöser Aspekt des herrschenden staatsideologischen Systems...
Insoweit an dieser Stelle von persönlicher Eignung oder aber von persönlichen Defiziten die Rede ist, ist damit natürlich keinesfalls gemeint, der Kandidat oder die Kandidatin bzw. Amtsinhaber/in müsse die Eigenschaften eines/einer transzendent Erleuchteten mitbringen, sei also gewissermaßen der Welt bereits abhanden gekommen, schwebe über dieser. Derartiges zu fordern (obwohl gewisse „Hofrituale“ hoher staatlicher Positionen dieses mitunter zu insinuieren scheinen), ist unrealistisch, wird von Apologeten des Regimes jedoch gerne als Mittel der Projektion benutzt, um gegenüber berechtigter Kritik gleichfalls zu immunisieren, so als ob hier allen Ernstes Heiligkeit gefordert worden sei. Nicht von jener ist hier aber die Rede, sondern von durchaus erdgebundenen Eigenschaften. Im Falle des Bundesverfassungsgerichts bzw. den Aufgaben eines Verfassungsrichters dadurch natürlich angesprochen wird: die Bindung an das Grundgesetz bzw. an die verfassungsmäßige Ordnung, will heißen: das Vorhandensein der Bereitschaft, sich an dieses sowie an jene zu halten. Derartiges im Falle Peter Müllers anzunehmen, ist vorliegender Wahrnehmung und Erfahrung nach eine gewagte Hypothese. Wie nämlich Herrn Müllers konkretes Verhalten im Hinblick auf einen weithin bekannten sowie äußerst gravierenden Fall von Behörden- und Justizwillkür hier im Saarland zeigt, ist seine Verfassungstreue erkennbar selektiv bzw. situativ. Obwohl besagter Skandal, der ausführlich im Internet unter www.rechtsverweigerung.de aufgezeigt ist, sich sowohl durch schwerste Grund- als auch Menschenrechtsverletzungen auszeichnet, zeigt der künftige „Verfassungs“-Richter Peter Müller, in voller Kenntnis der Hintergründe, seit Jahren schon ein Verhalten, das nichts anderes ist, als Verfassungsbruch durch Unterlassen. Fortgesetzte Grundrechtsverletzungen seitens Behörden und Gerichten, so u.a. gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 I GG, gegen das Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 III GG, die Rechtsweggarantie des Art. 19 IV 1 GG, das rechtliche Gehör, Art. 103 I GG, den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I GG, gegen die Handlungsfreiheit und Freiheit der Person, Art. 2 GG, gegen die Menschenwürde, Art. 1 I GG, fernerhin: Verstöße gegen die Menschenrechte, Art. 6 EMRK (konkret: wegen Verfolgung Unschuldiger), berühren Herrn Müller dabei erkennbar wenig. Obzwar laut der saarländischen Landesverfassung der Ministerpräsident Garant der „verfassungsmäßigen Ordnung“ ist, ist hiervon im Falle Peter Müllers nichts zu spüren. Mit größtmöglicher Dickfelligkeit, durch bewusstes Untätigbleiben sowie durch Totschweigen, glaubt er offensichtlich, diesen Skandal aussitzen zu können. Die Aussichten für ihn stehen diesbezüglich ja auch nicht schlecht. In wenigen Wochen mutmaßlich in Karlsruhe, geschützt durch die „Würde“ des dortigen Amtes, werden aller Voraussicht nach Fragen nach den Verheerungen, die er hier im Saarland zurückgelassen hat (auch nach denjenigen verfassungsmäßiger Art, im hier konkreten Fall: durch Begünstigung straffällig gewordenen staatlichen Personals), kaum mehr opportun sein. Dass er im Rahmen des unter www.rechtsverweigerung.de geschilderten Skandals u.a. seit Jahren schon keinen Finger rührte, um nachweisliche Rechtsbeugung der Exekutive, insbesondere in Gestalt der dem saarländischen Umweltministerium unterstehenden Katasterbehörden, zu unterbinden, wird dann keine Rolle wohl mehr spielen. Dies obgleich persönliche Verantwortung in Gestalt der Duldung reihenweiser Grundrechtsverletzungen und anderer Rechtsverstöße (Unterdrückung öffentlicher Urkunden, Unterdrückung geltender Gesetze, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt) hier sehr wohl gegeben ist. Noch als Oppositionsführer im saarländischen Landtag dazu bereit, zuzugestehen, „dass [uns] in den zurückliegenden Jahren offenbar leider vielfach Unrecht widerfahren ist“, und er „für [unseren] Unmut ... volles Verständnis [habe]“ (siehe www.rechtsverweigerung.de/News.html#pmueller3 und www.rechtsverweigerung.de/Fruehere_Aussagen.html), wollte er später, als Ministerpräsident, (naturgemäß) hiervon nichts mehr wissen. Auch zwei zuvor stattgefundene persönliche Unterredungen mit ihm zählten dann nicht mehr. Innerhalb des laufenden Skandals tolerierte er als saarländischer Ministerpräsident, von den Straftaten der Exekutive abgesehen, fernerhin auch Grundrechtsverletzungen und Straftaten seitens der Judikative. Dass diese erkennbar unter dem Deckmantel sogenannter „richterlicher Unabhängigkeit“ firmieren sollten bzw. sollen, mag man dabei als durchaus bezeichnend für die Methoden des Systems werten. Dass für die nachweisliche Unterdrückung öffentlicher Urkunden sowie von Gesetzen Art. 97 I GG herhalten muss, jene grundgesetzliche Regelung, nach der richterliche Unabhängigkeit nur sowie ausschließlich im Rahmen von Gesetzesbindung besteht, beweist, in welchem Maße der Begriff „richterliche Unabhängigkeit“ in der Praxis missbraucht wird. Wenn, wie vorliegend der Fall, auch die Verübung von Straftaten hierunter fallen soll, so ist dies eine in der Tat interessante Strategie zur bewussten Uminterpretation von Wirklichkeit sowie zur Autoimmunisierung einer Berufsgruppe (eigener Selbsteinschätzung nach: eines „Berufsstandes“), die (der) erkennbar die Tendenz zeigt, sich selbst unter „Denkmalschutz“ zu stellen.
Wenn Eide, namentlich: Amtseide, eine Bedeutung haben (hätten), muss (müsste) konstatiert werden, dass Peter Müller eidbrüchig geworden ist. Von der beim Amtsantritt als Ministerpräsident gesprochenen Eidesformel, „Verfassung und Recht [zu] wahren und [zu] verteidigen“ sowie: „Gerechtigkeit gegen jedermann [zu] üben“ (Art. 89 Verfassung des Saarlandes), ist Herr Müller, wie die vorliegenden Erfahrungen zeigen, jedenfalls weit entfernt.
Da es sich bei dem unter www.rechtsverweigerung.de geschilderten Skandal um einen Fall handelt, der durch eklatante Missachtung von Eigentumsrechten gekennzeichnet ist, sind natürlich vor allem auch Herrn Müllers offizielle Statements zum Thema Eigentum von Interesse. Beispielhaft sei an dieser Stelle die erste Regierungserklärung der „Jamaika“-Koalition (vom 18. November 2009) angeführt, in der er unter der Rubrik „Sicherheit gewährleisten - Persönlichkeitsrechte schützen“ kundtat, nicht nur „die Bürgerrechte stärken und zugleich Freiheit, körperliche Unversehrheit“, sondern auch das „Eigentum der Menschen schützen [zu wollen]“. Wie wenig er in der Praxis, jenseits der berufsüblichen Phraseologie, bereit ist, sich hieran zu halten, beweist sein konkretes Verhalten innerhalb des vorliegenden Skandals. Zwar war und ist Herr Müller nicht der einzige saarländische „Spitzenpolitiker“, dem die hier im Wege strafbaren Handelns begangenen Grundrechtsverletzungen letztendlich vollkommen gleichgültig waren und sind - neben manch anderen zu nennen sind hier beispielsweise die ehemaligen saarländischen Justizminister Spörhase-Eisel und Hecken sowie der ehemalige saarländische Umweltminister Mörsdorf -, gemessen sowohl an seiner langjährigen Position als Ministerpräsident als auch an der Tatsache, dass er sich nunmehr anschickt, eines der höchsten Ämter im Staat zu besetzen, muss jedoch konstatiert werden, dass er im Hinblick auf den uns betreffenden Skandal sehr wohl an der Spitze genau jenes institutionalisierten Phänomens steht, welches von uns mit dem wohl zutreffenden Namen „Schweigekartell“ (s. www.rechtsverweigerung.de/News.html) bezeichnet wurde. Was Herrn Müller insbesondere anzulasten ist, ist vorliegend sein ignoranter Umgang mit Grund- und Menschenrechten. Darüber zu meditieren, welche Interessen hier möglicherweise im Vordergrund stehen bzw. welche Mitglieder welchen Beziehungsnetzwerkes auch immer hier eventuell zu schützen sind, ist müßig. Fakt jedenfalls ist, dass zahlreiche Mitglieder seiner Partei, so auch die vorgenannten Minister, eine zentrale Rolle in dem hier konkreten Skandal spielten bzw. spielen. Wie man in derartigen Situationen (Konstellationen) doch üblicherweise zu sagen pflegt: „Honi soit, qui mal y pense...“ Evidenterweise ist Herr Müller natürlich selbst auch „Player“ in jenem (bösen) Spiel, indem er, ganz im Sinne eines obersten Sachwalters, „Bosses“ (oder wie auch immer), die bewährte Tradition der Rechtsverweigerung durch bewusstes Untätigbleiben, und damit einhergehend: durch Tolerierung von Straftaten, fortsetzte. Welche Qualifikationen, außer Parteizugehörigkeit, Herr Müller für das Amt eines Bundesverfassungsrichters mitbringt, ist nach alledem unklar. Durch sein Verhalten in Bezug auf den unter www.rechtsverweigerung.de geschilderten Skandal, in dessen Rahmen er nachweislich vollkommene Gleichgültigkeit gegenüber gravierenden Grund- und Menschenrechtsverletzungen zeigte, hat Herr Müller sich, nicht nur unserer Wahrnehmung nach, für das Amt eines Bundesverfassungsrichters disqualifiziert. Parteistrategen und andere „seinsverbundene“ Personenkreise werden diesbezüglich natürlich anderes behaupten; erfahrungsgemäß sind der Selbst- und Fremdtäuschung ja kaum Grenzen gesetzt..."10. April 2011 - Wesentliche Ergänzung unserer Homepage
Als wesentliche Ergänzung unserer Homepage, so vor allem in Zusammenhang mit dem Kapitel Chronologie5.html ("Die Rolle der Zivilgerichte"), wurde die Seite Grundbuchverfaelschung.html eingefügt. Auf dieser Seite geschildert werden die Geschehnisse, will heißen: Straftaten, die zum Eintrag einer widerrechtlichen Zwangssicherungshypothek auf unser Grundstück führten, und die Folge der 1994 konstruierten (zweiten zivil-"rechtlichen") "Unterlassungsklage" 10 O 265/94 waren, mit der erneut vorgreifliches öffentliches Recht unterlaufen werden sollte. Zusammen mit Dienstaufsichtsbeschwerde1.html ff., welche einen Einblick in das vorangegangene, hier zentrale Machwerk des OLG Saarbrücken 2 U 161/86 plus dessen Zustandekommen gewährt, zeigt Grundbuchverfaelschung.html die ganze Skrupellosigkeit, mit der ein fernab jeder Kontrolle stehender Justizapparat innerhalb des vorliegenden Skandals agiert, will konkret heißen: wie er Bürger und deren Eigentum zu Objekten schrankenloser Willkür degradieren kann.19. Dezember 2010 - Ergänzung unserer Homepage
Zur Ergänzung unserer Homepage wurde die Seite Abwiegelung.html eingefügt. Geringfügige Veränderungen ergaben sich dadurch an den Seiten "Zur Rolle der Politiker" sowie Wassermann.html16. Mai 2010 - Schweigen, Schweigen, Schweigen...
Nachdem sich vor vierzehn Tagen, am 2. Mai 2010, der Beginn des vorliegenden Skandals zum 26. Mal jährte, ist ein Ende immer noch nicht abzusehen. Nochmals betont werden muss in diesem Zusammenhang, dass es hier nicht ausschließlich nur um einen Behörden- und Justizskandal geht, sondern vor allen Dingen auch um einen politischen Skandal, und zwar dank der Art und Weise, wie seitens des politischen Establishments (einschließlich derer, die gemäß eigener Selbst- und Fremdtäuschung sich gerne als "Volksvertreter" bezeichnen und im Parlament sitzen) mit dem Problem nachweislichen Amts- und Rechtsmissbrauchs Bürgern gegenüber umgegangen wird. Entgegen den Postulaten vorherrschender staatlicher Ideologie wird in derartigen Fällen in der Regel nämlich keineswegs nach dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) gehandelt, vielmehr Sonderrechte für bestimmte Personengruppen gewährt, die untereinander durch die verschiedensten dienstlichen, parteilichen oder aber privaten Beziehungen vernetzt sind.
Wie wenig herrschende Berufspolitiker daran interessiert sind, sich der Thematik behördlicher und justitieller Willkür zu stellen, zeigen, was unseren eigenen Fall betrifft, u.a. die unter "Zur Rolle der Politiker" zu findenden Ausführungen mit einer darin enthaltenen (auszugsweisen) Auflistung derjenigen "Würdenträger", die von uns kontaktiert wurden. Was im Übrigen die hier typischerweise gefahrenen Abwiegelungsstrategien anbelangt, siehe unsere Ausführungen betreffend "Schweigekartelle".
Abgesehen von einem typischen "Abwiegelungsschrieb" der (neuen) saarländischen Umweltministerin Dr. Peter, in dem sich diese, wie nicht anders zu erwarten, ganz in der Tradition ihrer Vorgänger, souverän über Recht und Gesetz hinweggesetzt hat, war und ist auf unsere Aktionen der letzten Jahre weder von Seiten des ehemaligen Umweltministers Mörsdorf noch von Seiten des ehemaligen Justizministers Vigener noch durch die Fraktionen des saarländischen Landtags eine Reaktion erfolgt. Gleiches gilt auch für den saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller, der, wiederholt über den vorliegenden Skandal sowie die dabei begangenen Straftaten in Kenntnis gesetzt, es ebenfalls vorzieht, staatliches Unrecht zu tolerieren, damit aber ein Verhalten an den Tag legt, das gemäß § 258a Strafgesetzbuch Strafvereitelung im Amt ist. Dieses deutlich einmal auszusprechen, ist notwendig, auch wenn nicht davon auszugehen ist, dass es für Herrn Müller (ebensowenig wie für alle anderen ehemals oder aktuell in den Skandal verstrickten Minister) Konsequenzen haben wird.26. Januar und 1. Februar 2010 - Schreiben der saarländischen Umweltministerin Dr. Peter, Neuerliches Schreiben an die Ministerin
Siehe www.rechtsverweigerung.de/Peter2.html4. Januar 2010 - Schreiben an die neue saarländische Umweltministerin Dr. Peter
Siehe www.rechtsverweigerung.de/Peter.html24. August 2009 - "Peter Müller - Wenn's drauf ankommt" / Ein Beitrag in Saarbreaker
Siehe www.saarbreaker.com/2009/08/peter-mller-wenns-drauf-ankommt/
"Wahlkampfzeiten, das kann jeder bestätigen, der nicht unmittelbar in eine Parteimaschinerie eingebunden und deshalb dazu verpflichtet ist, anderes zu behaupten, sind vor allen Dingen eines: Zeiten hohler Sprüche.
Mustergültig im Rahmen des jetzigen Landtagswahlkampfs, gewissermaßen als Quintessenz der Sinnentleerung, dabei das Motto, mit dem die CDU auf Stimmenfang geht: „Peter Müller – Wenn’s drauf ankommt“.
Man höre und staune. „Wenn’s drauf ankommt ...“ (und neuerdings: „Jetzt kommt’s drauf an ...“). Und worauf kommt’s, in diesem Falle, denn drauf an, welcher Art also ist jenes ominöse „Es“, für das Peter Müller entsprechend Präsentation seiner Wahlkampfstrategen angeblich steht. Sind es, wie der hier betriebene Personenkult rund um den Landesfürsten und großen Vorsitzenden geschickt zu suggerieren sucht, Vertrauenswürdigkeit, Verlässlichkeit sowie Eintreten für die Belange der Bürger? Peter Müller, das Swiss Army Knife der hiesigen Politszene, der Mann, dem sie in allen Lebenslagen bedenkenlos vertrauen können?
Mitnichten, möchten zumindest wir behaupten und in diesem Zusammenhang die berechtigte Frage aufwerfen, inwieweit man in ihm einen Vertreter rechtsstaatlicher Prinzipien sehen kann bzw. inwieweit ihn deren Einhaltung überhaupt interessiert.
Wie die auf unserer Homepage www.rechtsverweigerung.de zusammengetragenen Fakten, so insbesondere die in der Rubrik „News“ (...) im Hinblick auf Herrn Müller zu findenden Beiträge, beweisen, ist dieser nämlich keineswegs der allseits um das Wohl und die Rechte der Bürger besorgte „Landesvater“, den er auch im jetzigen Landtagswahlkampf herauskehrt. Wie instrumentell seine Einstellung zu Recht und Gesetz wirklich ist, beweist die Art und Weise, wie er durch bewusstes Untätigbleiben einen seit 25 Jahren laufenden Skandal behördlich sanktionierten Grundstücksraubs, der seinen Anfang 1984 unter einer CDU-Regierung nahm und nun seit 1999 wiederum bei einer CDU-Regierung gelandet ist, auszusitzen bzw. zu vertuschen sucht. Freilich, was gelten selbst Grund- und Menschenrechte, wenn es gilt, Parteifreunde, wie beispielsweise den bis zum Hals darin verstrickten Umweltminister Mörsdorf, sowie den ehemaligen (und zwischenzeitlich wegbeförderten) Justizminister Hecken (s. www.rechtsverweigerung.de/Hecken.html), zu schützen.
Tolerierung von nachweislicher Rechtsbeugung. Gibt es eine noch deutlichere Art zu zeigen, wie gleichgültig einem das Schicksal der oft und gerne beschworenen „Menschen“ tatsächlich ist, wie sehr diese als bloßes „Stimmvieh“, als Vehikel des eigenen Machterhalts, gesehen werden?"10. August 2009 - Notwendiger Wahlboykott
Peter Müller und die Fraktionsvorsitzenden im saarländischen Landtag per Mail von dem geplanten Wahlboykott unterrichtet.6. August 2009 - Wählen... Wozu? / Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarten
Anstelle eines Kommentars, siehe: www.rechtsverweigerung.de/Wahlboykott.html29. Juni 2009 - "Erinnerungen an die Wirklichkeit" / Ein Beitrag in Saarbreaker
Siehe www.saarbreaker.com/2009/06/erinnerungen-an-die-wirklichkeit
"Erinnerungen an die Wirklichkeit.
Was waren es doch für schöne Feiern sowohl anlässlich des 60-jährigen Bestehens des Grundgesetzes als auch anlässlich des Bundesrat-Jubiläums. Güldene Reden auf die Integrität sowie die Vorzüge des herrschenden politischen Systems, wechselseitiges Auf-die-Schulter-sich-Klopfen einer der Wirklichkeit entfremdeten Klasse von Politfunktionären, Hofberichterstattung und Weihrauchschwaden allenthalben und überall.
Kurzum: Eine Inszenierung der besten aller möglichen Demokratien sowie des besten aller möglichen Rechtsstaaten (freilich, solange man den Etiketten Glauben schenkt). Schade nur, dass besagte Spektakel gerade bei denjenigen Betrachtern nicht besonders gut ankamen, die aufgrund eigener Erfahrungen die wahren Verhältnisse, insbesondere die reale Grund- und Menschenrechtssituation, mit am besten kennen, nämlich: bei den zahlreichen Behörden- und Justizgeschädigten. Bemerkenswert, wie im Rahmen politischer Shows die Realität verklärt wird, so die hiesige Meinung.
Eine Position, der man sich nur anschließen kann. Wer statt offizieller ideologischer Vernebelung mehr Wert auf ein empirisch fundiertes Bild der Verhältnisse legt, dem sei empfohlen, sich einmal mit den zahlreichen, im Internet dokumentierten Fällen von Behörden- und Justizwillkür zu befassen und Betroffene dahingehend zu befragen, welche Art von „Unterstützung“, will heißen: Missachtung, speziell auch in Fällen von Grund- und Menschenrechtsverletzungen, sie dabei durch Vertreter der politischen Klasse erfahren haben.
Als naheliegend sei in diesem Zusammenhang das Beispiel des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller herausgegriffen, der im Rahmen der 60-Jahr-Feierlichkeiten als gegenwärtig amtierender Bundesratsvorsitzender in der ersten Reihe der politischen Prominenz zu bewundern war. Welch unerschrockenen Kämpfer für die „verfassungsmäßige Ordnung“ man hier vor sich hat, wird der Leser anhand der nachfolgend angeführten Einträge in der Rubrik News unserer Homepage www.rechtsverweigerung.de unschwer erkennen können:
„1. März 2009 - Schreiben an den saarländischen Ministerpräsidenten Müller“, www.rechtsverweigerung.de/News.html#pmueller4
„13. Juli 2008 - Peter Müller. Eingeholt von seinen früheren Aussagen“, www.rechtsverweigerung.de/News.html#pmueller3
„3. Juni 2008 - Veröffentlichung im Saarspiegel“, www.rechtsverweigerung.de/News.html#pmueller2
„1. Mai 2008 - Jubiläum“,
www.rechtsverweigerung.de/News.html#pmueller1
Konfrontiert mit einem herausragenden Fall von Behörden- und Justizwillkür, der sich durch zahllose Straftaten diverser staatlicher Organe auszeichnet (für einen Überblick siehe www.rechtsverweigerung.de/Hauptseite.html), und der speziell während seiner Regierungszeit zunehmend menschenverachtende Züge angenommen hat, vermag Herr Müller nichts anderes bzw. nichts anderes mehr, als sich der Methode des Totschweigens sowie des vollkommenen Untätigbleibens zu bedienen.
Dass er mit dieser Vorgehensweise nicht alleine steht, vielmehr es sich hierbei um gängige Praxis der herrschenden Klasse von Berufspolitikern handelt, beweisen die zahlreichen Schilderungen auch anderer von Behörden- und Justizwillkür Betroffener. Rein was unseren eigenen Fall anbelangt, sei diesbezüglich auch auf die weiteren Einträge in der Rubrik News unserer Homepage (...) sowie auf das Kapitel „Zur Rolle der Politiker“ (www.rechtsverweigerung.de/Rolle_der_Politiker.html) verwiesen."17. Mai 2009 - Neues zur ÖbVI-Aktion
Auf unsere ÖbVI-Aktion hin haben wir einige interessante Rückmeldungen erhalten. Eine davon, nämlich die Mail eines öffentlich bestellten und vereidigten Vermessungsingenieurs aus Norddeutschland, die dieser, nach Lektüre unserer Homepage, spontan an den saarländischen Umweltminister Mörsdorf gerichtet hat, geben wir -mit ausdrücklicher Zustimmung des Verfassers- hier wieder:"Betr.: http://www.rechtsverweigerung.de, Behördenwillkür
Sehr geeehrter Herr Minister,
oben gen. Artikel, veröffentlicht im Web, habe ich interessiert zur Kenntnis genommen und gehöre sicher zu denen, die spontan so etwas gar nicht glauben wollen oder glauben können.
Bekommt man Zweifel am Rechtsstaat oder ist dies ein Beleg für Korruption im Land, in diesem Falle im Bundesland Saarland, zumindest auf einer unteren Verwaltungsebene?
Das geht in Fachkreisen um !!!!
Als Fachmann auf diesem Gebiet ist man zu kommentieren geneigt : "So etwas kann es doch gar nicht geben", ungläubig nimmt man dies zur Kenntnis, was da zu lesen ist.
Und als jemand, der aufgrund seiner Großen Staatsprüfung (die ich 1982 abgelegt habe) und einer gehörigen Portion Berufserfahrung und aufgrund seiner vereidigten Situation "Objektivität gegenüber jedermann" zu wahren hat und die Rechststaatlichkeit verinnerlicht hat, bin ich wahrlich entsetzt, wenn, ja wenn das stimmt, was da zu lesen ist.
Man könnte erwarten, dass sich Ihr Ministerium dieser Sache annimmt und wenn es etwas zu heilen gibt, die Rechtstaatlichkeit sofort dem Bürger gegenüber herbeigeführt, der Bürger für solche Probleme entschädigt und die Sache absolut im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit geregelt wird.
Nun ist sicher jede Rechtssache im Einzelnen und auch so manche Vermessungssache im Besonderen von subjektiven Betrachtungen geprägt. Wenn aber schon allein die objektive Betrachtung einer Grenzsache dazu führt, dass ein Flurstück plötzlich 56 Quadratmeter kleiner sein soll als in der Urmessung angegeben ist, dann muss da etwas faul sein und zwar gehörig faul !!
In Deutschland hat wohl inzwischen jeder ÖbVI von diesem Vorgang erfahren. Welches Licht wird da auf eine Verwaltungsebene Ihres Landes geworfen !! Was geht da vor !!
Beziehen Sie doch bitte zu diesem Artikel auf einer Webseite Ihres Hauses Stellung, sonst bleibt da gewaltig was hängen ! Und stellen Sie klar, wie für die Betroffenen, so Ihre Vorwürfe berechtigt sind, Abhilfe geschaffen wird, andernfalls fangen auch Fachleute an zu zweifeln. Kampf der Willkür, wo immer sie auftritt !
Freundliche Grüße
..............."2. bis 12. Mai 2009 - ÖbVI-Aktion: Informations-Mail an nahezu 1000 öffentlich bestellte und vereidigte Vermessungsingenieure
An nahezu tausend öffentlich bestellte und vereidigte Vermessungsingenieure bundesweit wurde die nachfolgende Informations-Mail versandt:"Missachtung der Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz durch staatliche Organe in einem konkreten Fall.
Sehr geehrte Damen und Herren Vermessungsingenieure,
dank Ihrer Ausbildung ist Ihnen der hohe Wert des Eigentums, so: der von Grund und Boden, vor allem auch in rechtlicher Hinsicht bekannt (siehe Art. 14 Grundgesetz). Bitte erlauben Sie uns, dass wir Sie, ebenso wie Kollegen von Ihnen bundesweit, heute auf unsere Homepage www.rechtsverweigerung.de aufmerksam machen, auf der wir einen wohl einzigartigen Fall behördlich sanktionierten Grundstücksraubs zugunsten privater Dritter schildern, von dem wir selbst betroffen sind. Kennzeichnend für jenen „Fall“ (oder besser gesagt: Skandal) ist die von den darin verstrickten staatlichen Organen, einschließlich den zuständigen Katasterbehörden sowie den Verwaltungsgerichten, betriebene bewusste Missachtung aller hier maßgeblichen Gesetze und Urkunden. Jahrzehntelange Verweigerung einer Grenzabmarkung (hier: Neuvermarkung wegen verlorener Grenzzeichen), Unterdrückung des Katasterzahlenwerks, Fälschung von Katasterurkunden sowie Falschbeurkundung, Rechtsprechungsverweigerung, Verfolgung Unschuldiger mit Hilfe rechtswidriger Haftbefehle, Inszenierung rechtsstaatswidriger Strafverfahren, Konstruktion von Verwaltungsgerichtsverfahren ohne Vorliegen von Klagen, Strafvereitelung und Begünstigung im Amt, sind nur einige der Stichworte, die in diesem Kontext zu nennen sind. Als Beleg dafür, in wie geringem Umfang Privateigentum vor staatlichen Willkürakten tatsächlich geschützt ist, darf dieser Fall wohl als paradigmatisch gelten. Gewiss wird www.rechtsverweigerung.de Ihnen als Fachmännern bzw. Fachfrauen eine „spannende“ Lektüre bieten, und vielleicht auch Anlass für neue Erfahrungen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela und Horst Schmelzer,
Arndt Schmelzer"1. März 2009 - Schreiben an den saarländischen Ministerpräsidenten Müller
Eigener Darstellung nach vertreten gegenwärtig herrschende Politiker stets rechtsstaatliche Prinzipien. Die Richtigkeit dieser Aussage vorausgesetzt, wäre sofortiges Einschreiten bei eklatanten Amts- und Rechtsverstößen, wie etwa in Fällen von Behörden- und Justizwillkür, die logische Schlussfolgerung. Nachdem der saarländische Justizminister Vigener, von uns mit Schreiben vom 13. Oktober 2008 mit dem auf der vorliegenden Internetseite geschilderten Skandal konfrontiert, es vorgezogen hat, sich der üblichen Masche des Totschweigens zu bedienen, haben wir uns erlaubt, nochmals den hiesigen Regierungschef Peter Müller an seine Amtspflichten zu erinnern und dazu aufgefordert, für die Bereinigung dieses Behörden- und Justizskandals im Sinne von Recht und Gesetz zu sorgen. Siehe hierzu unser Schreiben vom 1. März 2009.
- Ruhe geben werden wir jedenfalls nicht. -7. Dezember 2008 - Findling aus Abgeordnetenwatch
Durch Zufall haben wir vor einigen Tagen in Abgeordnetenwatch entdeckt, dass unser Fall erneut Gegenstand eines seltsamen Frage-Antwort-Spiels war.
Siehe dazu: www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-6076--p491.html#frage149045
(= Folgefrage zu www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-6076--p491.html#frage122196)
Da wir ein Monopol des hier antwortenden Abgeordneten Volker Schneider im Hinblick auf die Definition (in diesem Falle: Umdeutung) von Wirklichkeit bestreiten, geben wir nachfolgend den Inhalt unserer Mail vom 4. September 2008 wieder, auf die er seine Antwort abgestellt, und durch welche er sich offensichtlich pikiert gefühlt hat:„Sehr geehrter Herr Schneider,
in Ihrer in Abgeordnetenwatch zu findenden Antwort auf eine Frage von Herrn Pfirmann haben Sie in Bezug auf unsere Internetseite www.rechtsverweigerung.de eine Behauptung aufgestellt, die nur als unqualifiziert bezeichnet werden kann.
Obwohl Sie den Inhalt der Seite gar nicht kannten (" ... [konnte] ich mir aus Zeitgründen nur einen groben Überblick verschaffen"), haben Sie sich hier angemaßt zu behaupten, dass dort "nur die Sichtweise einer Partei [wiedergegeben]" werde. Hierdurch wird der Eindruck erweckt, als ob auf unserer Homepage bloß subjektive Ansichten oder Meinungen verbreitet würden. Der gleichen Methode, unsere Seite zu diskreditieren, hatte sich bereits Ihre Kollegin von der CDU, Frau Hübinger, bedient.
Wer sich tatsächlich mit unserer Seite befasst, der kann, vor allem auch anhand der dort als Beweismittel aufgeführten Dokumente das objektive Faktum des hier laufenden Skandals unschwer erkennen, so insbesondere: die Straftaten, die in diesem Zusammenhang von Behörden und Justiz, mit Duldung und teilweise sogar tatkräftiger Mithilfe hiesiger Politiker, begangen worden sind.
Dass Sie als Berufspolitiker, als Vertreter eines Personenkreises also, der stets gehalten ist, sowohl Rücksicht auf Koalitionsüberlegungen als auch Rücksicht auf die behördlichen und justitiellen Kreise zu nehmen, in einem Falle wie dem vorliegenden überhaupt objektiv sein können, bezweifeln wir durchaus.
Freundliche Grüße
Familie Schmelzer“20. Oktober 2008 - Fraktionsvorsitzende im saarländischen Landtag informiert
Das an den Justizminister Vigener gerichtete Schreiben (s. Newseintrag 15. Oktober 2008) wurde heute auch den Fraktionsvorsitzenden im saarländischen Landtag (CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Grüne) zur Kenntnis gebracht.15. Oktober 2008 - Schreiben an den saarländischen Justizminister Vigener
Unter dem Motto "Sonderrechte für Richter und Beamte?" ist gestern ein Schreiben an den saarländischen Justizminister Vigener gegangen.12. August 2008 - Petition von Herrn Keim
Am 11. August, gestern also, hat der bekannte Menschenrechtsaktivist und Kämpfer für Informationsfreiheit, Walter Keim (http://wkeim.piranho.de/), eine Petition an den saarländischen Landtag gesandt, in der er anregt, die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates auch im Saarland umzusetzen, die Judikative unabhängig zu machen und dem Gesetz zu unterwerfen. Im Rahmen besagter Petition, die - per E-Mail - auch Ministerpräsident Peter Müller, Umweltminister Mörsdorf, dem Chef der saarländischen Staatskanzlei, Karl Rauber, sowie den Fraktionen im saarländischen Landtag zuging, hat Herr Keim dabei speziell auch unseren Fall aufgegriffen und als Beispiel für Menschenrechtsverletzungen im Saarland benannt. Zu Recht wurde von ihm in diesem Zusammenhang auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1. Zusatzprotokoll (vom 20. März 1952), Art. 1 - Schutz des Eigentums, sowie auf EMRK, Art. 6 - Recht auf ein faires Verfahren, hingewiesen. "Jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden...", so EMRK, 1. Zusatzprotokoll, Art. 1, ein Rechtsgrundsatz, der in unserem Fall gleichfalls mit Füßen getreten wurde. Unter Berücksichtigung der sowohl im Hinblick auf EMRK, 1. Zusatzprotokoll, Art. 1 als auch EMRK, Art. 6 hier angefallenen Menschenrechtsverletzungen regt Herr Keim deshalb Schulungen in Sachen Menschenrechten an, wobei als Kandidaten aus dem Kreis der in den Skandal verstrickten Personen explizit benannt werden: Umweltminister Mörsdorf, Präsident des Verwaltungsgerichts André, Richter am Amtsgericht Saarlouis Weyer, Direktor des Amtsgerichts St. Ingbert Engel, sowie: Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Zu finden ist Herrn Keims Petition online unter: http://wkeim.piranho.de/files/petition_sl-m.htm13. Juli 2008 - Peter Müller. Eingeholt von seinen früheren Aussagen...
Bereits in der News vom 30. Juni 2008 wurde auf das Phänomen der "Schweigekartelle" hingewiesen. Was jenes Verhaltensmuster über die jeweiligen Personen, insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass diese üblicherweise einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben, aussagt, mag jeder einzelne entsprechend seinem Erfahrungshintergrund beurteilen. Empirisch betrachtet ist es jedenfalls so, dass zwischen Verhaltensanspruch und Verhaltenswirklichkeit hier eine deutliche (und zwar: keineswegs zufällige) Lücke klafft. Rein was den gerne propagierten Anspruch anbelangt, als Politiker "für die Menschen" da zu sein, so dürfte es kaum ein Verhalten geben, mit dem das genaue Gegenteil dessen, nämlich: Missachtung diesen sowie deren Menschen- und Bürgerrechten gegenüber, noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden kann.
Ebenfalls in besagter News bereits angedeutet wurde, dass auch der saarländische Ministerpräsident Peter Müller in Bezug auf unsere letzten Aktionen, so: die Erinnerungskartenaktion an ihn sowie an die Fraktionsvorsitzenden im saarländischen Landtag, einschließlich der hieran anknüpfenden Öffentlichmachung im SaarSpiegel, es vorgezogen hat, sich in Schweigen zu hüllen. Ein durchaus bekanntes Verhalten, auch schon in Zusammenhang mit vorausgegangenen Schreiben, denn nie war eine Reaktion des Ministerpräsidenten selbst zu vernehmen, bestenfalls die eines sogenannten "Bürgerbeauftragten" der Staatskanzlei als dessen vorgelagertem Schutzschild und damit beauftragten Abwiegler. Nicht eingestehen zu müssen, welche Rechtsverstöße, auch von Mitgliedern seiner Partei sowie von Mitgliedern seiner jetzigen bzw. früheren Regierung, konkret: von Umweltminister Mörsdorf sowie den früheren Justizministern Spoerhase-Eisel und Hecken, in Zusammenhang mit unserem Fall begangen worden sind, stand und steht hierbei im Vordergrund.
Nicht immer war Herr Müller so schweigsam allerdings, wie nun als Ministerpräsident. Noch als Oppositionsführer im saarländischen Landtag hat er sich nämlich im Jahre 1998 zu unserem Fall geäußert. Obwohl sein damaliges Schreiben erkennbar auch Züge der Abwimmelung in sich trägt, und zwar, die der "Kann-nichts-tun-Ausrede", so ist dieses doch insofern bemerkenswert, als Peter Müller darin sowohl das damals schon aufgelaufene Unrecht in Zusammenhang mit der gesetzwidrig unterlassenen Abmarkung des Grundstücks Schmelzer/Wolf bestätigt ("... daß Ihnen ... offenbar leider vielfach Unrecht widerfahren ist ...") als auch dem Antrag auf Abmarkung viel Erfolg gewünscht hat. Vor allem auch vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich geübten Schweigens ein ausgesprochen lesenswertes, weil verräterisches Dokument.30. Juni 2008 - Schweigekartelle und anderes
Das Fehlen der Bereitschaft, einmal begangenes Unrecht zu revidieren, ist eine Erfahrung, die die meisten Behörden- und Justizgeschädigten im Umgang mit staatlichen Stellen machen. Was Betroffene hierbei erleben, ist in aller Regel nicht die Einhaltung der Gesetze, sondern die Fortsetzung des Unrechts. Welche Stelle auch immer kontaktiert wird, ob Behörden, Justiz oder Politik: überall die gleichen, rein auf Abwiegelung zielenden Verhaltensmuster. Mit zweien davon, dem, was man als "das Schweigekartell", sowie dem, was man als "die Kann-nichts-tun-Ausrede", bezeichnen könnte, sind wir im Augenblick wieder einmal konfrontiert.Das Schweigekartell:
Gleichgültig was auch geschrieben wird, auf nichts wird reagiert. Die Angelegenheit soll schlechterdings "ausgesessen" werden.
Die Kann-nichts-tun-Ausrede:
Fehlender Wille wird als "Nicht-Können" ausgegeben, und zwar: entweder in der Variante angeblicher "Unzuständigkeit" oder aber derjenigen angeblicher "Unmöglichkeit" (Klassisches Beispiel für letzteres, die angebliche "Unmöglichkeit": die sogenannten "Antworten" auf Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter. Vorschieben "richterlicher Unabhängigkeit", ohne Beachtung dessen, dass auch diese an Recht und Gesetz gebunden sind).
Vor allem angebliche "Unzuständigkeit" nicht selten in der Varietät "Von Pontius zu Pilatus" zu finden. Andere Stellen seien dafür zuständig (die dann allerdings selbst wiederum erklären, "nicht zuständig" zu sein).Wie der hiesigen Rubrik "News" zu entnehmen, wurden mehrere Initiativen, so: an Umweltminister Mörsdorf, Bundesjustizministerin Zypries, Ministerpräsident Müller sowie die saarländischen Landtagsfraktionen, gestartet. Die jeweiligen Reaktionen hierauf? Wie zu erwarten: Das übliche Schweigen, Schweigekartelle eben. Einzige, allerdings keineswegs löbliche Ausnahme: der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christoph Hartmann, dem nichts besseres einfiel, als schnellstmöglich eine "Kann-nichts-tun"-Mail vom Stapel zu lassen (auf deren Wiedergabe wir, angesichts deren Albernheit, hier an dieser Stelle verzichten).
3. Juni 2008 - Veröffentlichung im SaarSpiegel
In ihrer aktuellen Ausgabe [Nr. 74, Juni 2008] hat die politisch stets engagierte Zeitung "SaarSpiegel" (www.saarspiegel.de) eine unserer "Erinnerungskarten" (s. News vom 1. Mai 2008) veröffentlicht, auf Seite 1, direkt neben dem Konterfei des hierbei adressierten Ministerpräsidenten Peter Müller. Sicherlich auch angesichts einer SaarSpiegel-Gesamtauflage von 476.000 Exemplaren ein schöner publizistischer Erfolg.
Direktdownload der Seite möglich unter: www.saarspiegel.com/pdf/SaSp_Nr74_S01.pdf (ca. 2,1 MB)1. Mai 2008 - Jubiläum
Anlässlich des sich zum vierundzwanzigsten Mal jährenden Beginns des Skandals (2. Mai 1984, Antrag auf Grenzherstellung beim Katasteramt St. Ingbert): Versand von "Erinnerungskarten" an Ministerpräsident Müller sowie die Fraktionen im Saarländischen Landtag.16. April 2008 - Schreiben an Bundesjustizministerin Zypries
Aufgrund Nichtbeantwortung meiner (unserer) in Abgeordnetenwatch gestellten Fragen wurde die Ministerin nochmals mit dem Thema "Rechtsbrüche von Behörden und Justiz" konfrontiert.23. März 2008 - Unabhängige Parlamente und frei gewählte Abgeordnete
Anlässlich des 75. Jahrestages des "Ermächtigungsgesetzes" hat der saarländische SPD-Landesvorsitzende Heiko Maas, in der bei Berufspolitikern häufig zu findenden Art der Selbstbeweihräucherung, in den Medien folgendes bemerkt: "Diese schwärzeste Stunde deutscher Parlamentsgeschichte ist Mahnung und Erinnerung an den Wert der parlamentarischen Demokratie. Freie Wahlen, freie Rede, ein unabhängiges Parlament und frei gewählte Abgeordnete sind der beste Schutz vor Willkür, Terror und Diktatur. Das dürfen wir nie vergessen." Eine bemerkenswerte Aussage, vor allem für jene Bürgerinnen und Bürger, die sich in Zusammenhang mit Behördenwillkür, Justizterror sowie Verfolgung Unschuldiger selbst schon einmal an Abgeordnete, Minister oder sonstiges Personal mit Rang und Namen im Staate gewandt haben, und deshalb den Gehalt besagter Aussage, gemessen an den realen Verhältnissen, durchaus einzuschätzen wissen. Namentlich was Herrn Maas' konkretes Verhalten in Zusammenhang mit meinem Fall anbelangt, so ist dieses mitnichten vergessen. Siehe dazu sein Schreiben vom 5. Januar 1998, außerdem: mein Schreiben vom 19. April 1999.11. März 2008 - Schreiben an den saarländischen Umweltminister Mörsdorf
Der saarländische Umweltminister Mörsdorf - Ein Garant für Recht und Gesetz? Entgegen dem in der Öffentlichkeit gepflegten Bild (s. News vom 20. Februar 2008) werden in meinem aktuellen Schreiben weniger erfreuliche Verhaltensweisen des Ministers thematisiert.20. Februar 2008 - Minister beschwert sich über Arbeitsrichter
Wie vor einiger Zeit der Saarbrücker Zeitung zu entnehmen war (Saarbrücker Zeitung vom 26./27. Januar 2008, S. A1 u. B2), hat der saarländische Umweltminister Mörsdorf bei seinem Kollegen, Justizminister Hecken, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen vorsitzenden Richter des Arbeitsgerichts Saarbrücken erhoben. Hintergrund hierbei soll ein dem Minister nicht genehmer Vergleichsvorschlag im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung betreffend die Besetzung der Geschäftsführerstelle beim Biosphärenzweckverband Bliesgau gewesen sein. "Bei den Aussagen des Vorsitzenden Richters ... handelt es sich nach meiner Einschätzung um vollkommen sachfremde Erwägungen und ein Verhalten, das dazu geeignet ist, das Vertrauen in die unabhängige und überparteiliche Wahrnehmung seines Richteramtes zu gefährden", so Mörsdorf laut Saarbrücker Zeitung. Hätte man ihn nicht schon in anderlei Hinsicht erlebt (siehe dazu als Beispiel: seine Antworten in unserem Fall auf die Anfrage der Europaabgeordneten Hiltrud Breyer), könnte man fast zu dem Eindruck gelangen, wie sehr dem Umweltminister doch die Einhaltung von Recht und Gesetz am Herzen liege...5. Dezember 2007 - "Neue Aktivitäten der Nachbarn"
In einer neuerlich rechtswidrigen Aktion wurde von den Nachbarn Ende August/Anfang September die Zufahrt zu der widerrechtlich auf meinem Grundstück errichteten Garage komplett baulich umgestaltet, durch Verlegung von Verbundsteinen. Dies, obwohl jene Zufahrt sich gleichfalls auf meinem Grundstück befindet. Dass in diesem Zusammenhang auch Sachbeschädigung an dort befindlichen Gehölzen begangen wurde, sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Gewiss nicht hinderlich bei der Durchführung all jener Aktivitäten gewesen sein dürfte die Erfahrung uneingeschränkter Unterstützung seitens der in den Skandal involvierten Stellen, so u.a.: Bauamt St. Ingbert, Katasterbehörde, Amtsgericht St. Ingbert, Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht des Saarlandes sowie - als mittelbare Folge hieraus, gewissermaßen als "Exekutivorgan" - Polizeiinspektion St. Ingbert.